In diesem Fall brauchen Sie keinen Arzt zu verständigen, da die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge klärt.
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächsten erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den Notdienst. Die Totenbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und vom Bestattungsunternehmen dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Danach sollten Sie mit den Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens persönlich oder telefonisch Verbindung aufnehmen. Facherfahrene Unternehmen beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigen anschließend alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.